Der gemeinsame Nachtbriefkasten für das Arbeits- und das Amtsgericht Siegburg befindet sich rechts neben dem Haupteingang.

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, der durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Der Nachtbriefkasten ist nur für Postsendungen für das Arbeitsgericht bestimmt. Er ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen, soweit nicht der elektronische Rechtsverkehr zwingend zu nutzen ist.