Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Arbeitsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.

 

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

montags        8.00 – 12.00 Uhr

dienstags       8.00 – 12.00 Uhr

mittwochs      8.00 – 12.00 Uhr

donnerstags  9.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 15.00 Uhr

freitags          8.00 – 12.00 Uhr

Die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle erreichen Sie unter der im gerichtlichen Schreiben angegebenen Durchwahl oder über die Zentrale des Amts- und Arbeitsgerichts Siegburg.

 

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind hiervon unabhängig montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr sowie montags nachmittags von 14.00 – 15.00 Uhr.

 

Das Gebäude des Amts- und Arbeitsgerichts ist geöffnet:

montags bis dienstags      7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

mittwochs bis freitags       7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

 

Kernarbeitszeiten sind:

montags bis donnerstags  9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

freitags                              9.00 Uhr bis 14.00 Uhr