Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Arbeitsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
montags 8.00 – 12.00 Uhr
dienstags 8.00 – 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 – 12.00 Uhr
donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 15.00 Uhr
freitags 8.00 – 12.00 Uhr
Die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle erreichen Sie unter der im gerichtlichen Schreiben angegebenen Durchwahl oder über die Zentrale des Amts- und Arbeitsgerichts Siegburg.
Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind hiervon unabhängig montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr sowie montags nachmittags von 14.00 – 15.00 Uhr.
Das Gebäude des Amts- und Arbeitsgerichts ist geöffnet:
montags bis dienstags 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
mittwochs bis freitags 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Kernarbeitszeiten sind:
montags bis donnerstags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
freitags 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr