Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 106/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.368,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.654,98 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.321,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.685,93 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.02.2024 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

7. Die Berufung wird, soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, nicht gesondert zugelassen.

8. Streitwert: 13.857,08 €.
3 Ca 112/24Urteil

1. Auf den Einspruch der Beklagten vom 20.02.2024 wird das Versäumnisurteil vom 14.02.2024 insoweit aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 17.203,74 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.276,45 € seit dem 06.11.2023, aus jeweils weiteren 2.490,00 € seit dem 06.12.2023 und 06.01.2024 sowie aus weiteren 8.947,29 € seit dem 31.01.2024 zu zahlen. Im Übrigen werden das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert bleibt unverändert.
3 Ca 114/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.267,43 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.010,13 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.645,68 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2024 zu zahlen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Streitwert: 4.925,75 €.
3 Ca 136/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.092,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.916,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.010,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich die Kosten der Nebenintervention trägt die Beklagte.

5. Streitwert: 7.020,16 €.
3 Ca 151/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.081,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.081,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.081,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 2.081,54 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2024 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 53 % und die Beklagte zu 47 % zu tragen.

7. Streitwert: 30.670,69 €.
3 Ca 152/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 608,22 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 520,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 520,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 639,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.02.2024 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

7. Die Berufung wird, soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, nicht gesondert zugelassen.

8. Streitwert: 2.313,22 €.
3 Ca 153/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.109,45 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.100,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.100,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 365,36 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2024 zu zahlen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.163,08 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2024 zu zahlen.

6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

7. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 9 % sowie die Beklagte zu 91 % zu tragen.

8. Die Berufung wird, soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, nicht gesondert zugelassen.

9. Streitwert: 8.629,85 €
3 Ca 177/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.236,66 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.042,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 65,42 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 187,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2024 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 % zu tragen.

7. Die Berufung wird, soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, nicht gesondert zugelassen.

8. Streitwert: 6.387,05 €.
3 Ca 250/24Urteil

1. Auf den Einspruch der Beklagten vom 19.02.2024 werden der Vollstreckungsbescheid vom 16.02.2024 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Streitwert: 1.503,74 €.
3 Ca 78/24Urteil

1. Auf den Einspruch der Beklagten vom 20.02.2024 wird das Versäumnisurteil vom 14.02.2024 insoweit aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 3.132,48 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 520,00 € seit dem 06.11.2023 und 06.12.2023, 06.01.2024 sowie aus weiteren 1.572,48 € seit dem 21.01.2024 zu zahlen. Im Übrigen werden das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert bleibt unverändert.
3 Ca 82/24Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.565,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.11.2023 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.558,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2023 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.558,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2024 zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Streitwert: 4.681,95 €.