Im Bezirk des Arbeitsgerichts Siegburg sind ca. 110 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Einsatz. In den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Bezug zur Praxis wirken sie unparteiisch vornehmlich auf eine Streitschlichtung durch die eingehende Erörterung des Falles mit den Parteien und ihren Vertreterinnen und Vertretern hin.
- Grundsätzliches zu den Rechten und Pflichten als ehrenamtliche/r Richter/in
- Information über die Geschäftsstelle für die Ernennung der ehrenamtlichen Richter/innen
- Haben Sie weitere Fragen? Weitere Informationen zu häufigen Fragen.
- Als ehrenamtliche/r Richter/in haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
- Informationen zum Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter