Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Arbeitsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.


Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

montags        08:00 – 12:00 Uhr

dienstags       08:00 – 12:00 Uhr

mittwochs      08:00 – 12:00 Uhr

donnerstags  09:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 15:00 Uhr

freitags            08:00 – 12:00 Uhr

Die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle erreichen Sie unter der im gerichtlichen Schreiben angegebenen Durchwahl oder über die Zentrale des Amts- und Arbeitsgerichts Siegburg.

 

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind hiervon unabhängig:

montags bis freitags         08:00 bis 12:00 Uhr

montags nachmittags       14:00 bis 15:00 Uhr

 

Das Gebäude des Amts- und Arbeitsgerichts ist geöffnet:

montags bis dienstags      07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

mittwochs bis freitags       07:30 Uhr bis 15:30 Uhr