Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Arbeitsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.

 

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

montags        8:00 – 12:00 Uhr

dienstags       8:00 – 12:00 Uhr

mittwochs      8:00 – 12:00 Uhr

donnerstags   9:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 15:00 Uhr

freitags          8:00 – 12:00 Uhr

Die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle erreichen Sie unter der im gerichtlichen Schreiben angegebenen Durchwahl oder über die Zentrale des Amts- und Arbeitsgerichts Siegburg.

 

Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind hiervon unabhängig montags bis freitags von 8:00 – 12:00 Uhr sowie montags nachmittags von 14:00 – 15:00 Uhr.

 

Das Gebäude des Amts- und Arbeitsgerichts ist geöffnet:

montags bis dienstags      7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

mittwochs bis freitags       7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

 

Kernarbeitszeiten sind:

montags bis donnerstags  9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

freitags                           9:00 Uhr bis 14:00 Uhr