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AktenzeichenTenor
1 Ca 2402/25Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin beginnend ab dem 01.08.2025 gemäß der Entgeltgruppe S 12 der Entgeltordnung des Tarifvertrags AWO NRW zu vergüten.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 13.965,00 EUR festgesetzt.
1 Ca 968/26[..]