Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 3 Ca 1961/25 | Urteil 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 424,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 zu zahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.294,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen. 3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.908,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 6. Streitwert: 4.626,50 €. |
