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AktenzeichenTenor
3 Ca 1961/25Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 424,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.294,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.908,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6. Streitwert: 4.626,50 €.