Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 2402/25 | Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin beginnend ab dem 01.08.2025 gemäß der Entgeltgruppe S 12 der Entgeltordnung des Tarifvertrags AWO NRW zu vergüten. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 13.965,00 EUR festgesetzt. |
| 1 Ca 968/26 | [..] |
