Der gemeinsame Nachtbriefkasten für das Arbeits- und das Amtsgericht Siegburg befindet sich rechts neben dem Haupteingang.
Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, der durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages. Er ermöglicht es so, dass Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen, soweit nicht der elektronische Rechtsverkehr zwingend zu nutzen ist.
