Die Richterinnen und Richter im Landesarbeitsgerichtsbezirk Köln, dem neben dem Landesarbeitsgericht die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg angehören, haben sich bereit erklärt, arbeitsrechtlichen Rechtskundeunterricht in den Schulen des Gerichtsbezirks zu erteilen. Dabei wird im Rahmen von Rechtskundearbeitsgemeinschaften angeboten, dass Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter insbesondere den Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln. Im Geschäftsbereich des Landesarbeitsgerichts Köln haben sich dafür mehr als zwanzig Richterinnen und Richter zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsgerichtsbarkeit leistet damit einen Beitrag, die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des Berufslebens vorzubereiten. Für einen erfolgreichen Berufsstart sind Grundwissen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung von Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnissen hilfreich. Für eine Doppelstunde mit arbeitsrechtlichen Themen können die Leiterinnen und Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter anfordern. Durch praxisrelevante Fallbeispiele und Rollenspiele werden die Unterrichtseinheiten nicht nur interessant und informativ, sondern auch anregend und unterhaltsam gestaltet.
Interessierte Schulen finden weiterführende Informationen auf der Homepage des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen unter www.rechtskunde.nrw.de . Dort ist außerdem eine E-Mail-Adresse eingerichtet, über welche die Leiterinnen und Leiter der Rechtskundearbeitsgemeinschaften Richterinnen oder Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit einladen können.