Eine Terminbuchung genügt nicht zur Fristwahrung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem angefragten/vereinbarten Termin zunächst um einen Telefontermin handelt. Wir werden uns zur genannten Zeit unter der von Ihnen mitgeteilten Rufnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte ein Präsenztermin (zur Klageaufnahme o.Ä.) erforderlich sein, wird dieser ggf. im Rahmen des Telefonats gesondert mit Ihnen vereinbart. Die Rechtsantragstelle kann und darf keine Rechtsberatung leisten. Nähere Einzelheiten sowie PDF-Dokumente/Vordrucke zur selbständigen Einreichung einer Klage finden Sie hier: https://www.arbg-siegburg.nrw.de/behoerde/rechtsantragstelle/index.php