Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen flächendeckend eröffnet.
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann nunmehr rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern in Nordrhein-Westfalen elektronisch kommuniziert werden. Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente können Sie mithin nunmehr auch in elektronischer Form einreichen. Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät weiterhin zur Verfügung.
Wie Sie an dem elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können, erfahren Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen