Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Arbeitsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
montags 8:00 – 12:00 Uhr
dienstags 8:00 – 12:00 Uhr
mittwochs 8:00 – 12:00 Uhr
donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 15:00 Uhr
freitags 8:00 – 12:00 Uhr
Die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle erreichen Sie unter der im gerichtlichen Schreiben angegebenen Durchwahl oder über die Zentrale des Amts- und Arbeitsgerichts Siegburg.
Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind hiervon unabhängig montags bis freitags von 8:00 – 12:00 Uhr sowie montags nachmittags von 14:00 – 15:00 Uhr.
Das Gebäude des Amts- und Arbeitsgerichts ist geöffnet:
montags bis dienstags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs bis freitags 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Kernarbeitszeiten sind:
montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr