Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Arbeitsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
montags 08:00 – 12:00 Uhr
dienstags 08:00 – 12:00 Uhr
mittwochs 08:00 – 12:00 Uhr
donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 15:00 Uhr
freitags 08:00 – 12:00 Uhr
Die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle erreichen Sie unter der im gerichtlichen Schreiben angegebenen Durchwahl oder über die Zentrale des Amts- und Arbeitsgerichts Siegburg.
Die Öffnungs- und Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind hiervon unabhängig:
montags bis freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
montags nachmittags 14:00 bis 15:00 Uhr
Das Gebäude des Amts- und Arbeitsgerichts ist geöffnet:
montags bis dienstags 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs bis freitags 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr